Erstberatung ohne Verbindlichkeit
Am Telefon hören Sie meine ehrliche Einschätzung: Muss jemand kommen oder nicht? Das kostet nichts. Auch dann nicht, wenn Sie sich danach anders entscheiden.
Ob Behörde, Wasserschutzgebiet, Hausverkauf oder Neubauabnahme: Wer einen Dichtheitsnachweis braucht, bekommt ihn von mir. Ich prüfe nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610 – mit Kamera, Wasser oder Luft und einem Protokoll, das anerkannt wird.


„Ein verstopftes Rohr hat immer einen Grund. Meist ist es Fett, Haare oder etwas, das reingefallen ist. Manchmal steckt ein kaputtes Rohr dahinter. Deshalb schaue ich nach der Reinigung mit der Kamera nach – und erkläre Ihnen, was ich gesehen habe.“
Lernen Sie Andreas Wiedemann in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen – am Telefon, ohne Verpflichtung.
Grundleitungen liegen unsichtbar im Erdreich und altern dort still. Undichte Muffen lassen Abwasser aussickern und Wurzeln einwachsen. In Wasserschutzgebieten und bei bestimmten Anlässen fordern Kommunen deshalb einen Dichtheitsnachweis für private Leitungen.
Ich prüfe zunächst per Kamera und entscheide dann, ob eine optische Prüfung ausreicht oder eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nötig ist. Dazu werden die Haltungen mit Absperrblasen verschlossen und der Druckabfall über die Prüfzeit gemessen. Das Ergebnis erhalten Sie als Protokoll.
Geprüft nach Norm, dokumentiert für Behörde und Käufer!

Für bestehende Grundleitungen gilt die DIN 1986-30. Sie unterscheidet nach Lage und Nutzung: Bei häuslichem Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten genügt in der Regel eine optische Prüfung mit der Kamera, bei der ich die Leitung nach Zustandsklassen bewerte. In Wasserschutzgebieten, bei gewerblichem Abwasser oder auf Verlangen der Behörde ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft vorgeschrieben. Für Neubauten und sanierte Leitungen gilt die strengere DIN EN 1610.
Bei der Wasserdruckprüfung werden die Haltungen mit Absperrblasen verschlossen, die Leitung wird bis zur Prüfhöhe gefüllt, und ich messe die Wassermenge, die über die Prüfzeit nachgefüllt werden muss. Bei der Luftdruckprüfung wird stattdessen ein definierter Überdruck aufgebaut und der Druckabfall gemessen. Beide Verfahren erfordern eine vorherige Reinigung und die Kenntnis aller Anschlüsse, denn ein vergessener Zulauf verfälscht das Ergebnis. Die Kamera hilft mir, jede Abzweigung zu finden und zu verschließen.
Das Prüfprotokoll enthält Lageskizze, Prüfverfahren, Messwerte, Ergebnis und bei der optischen Prüfung die Zustandsbewertung mit Fotos. Fällt eine Haltung durch, zeige ich Ihnen die Schadstelle im Video und schlage ein Sanierungsverfahren vor – häufig reicht ein Kurzliner, um die Leitung wieder dicht zu bekommen. Anschließend prüfe ich erneut, damit Sie den Nachweis erhalten.
Termin vereinbarenAm Telefon hören Sie meine ehrliche Einschätzung: Muss jemand kommen oder nicht? Das kostet nichts. Auch dann nicht, wenn Sie sich danach anders entscheiden.
Sie erfahren den Preis, bevor ich anfange. Abgerechnet wird nach Aufwand. Jede Position steht auf der Rechnung. Keine Überraschungen, keine Nachforderungen.
Ich arbeite nach den geltenden DIN-Normen und schone dabei Ihre Rohre. Mit der Kamera prüfe ich, ob wirklich alles frei ist. Auf meine Arbeit gibt es die gesetzliche Gewährleistung.
Neben Dichtheitsprüfung bieten wir Ihnen folgende Leistungen rund um Rohr- & Kanalreinigung.

Wasser läuft nicht ab? Wir machen das Rohr wieder frei – schonend und meist beim ersten Termin.
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Wasser im Keller, Gully läuft über? Wir spülen das Abwasserrohr unter Haus und Hof mit Hochdruck frei.
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Wasser im Keller, WC läuft über? Rund um die Uhr erreichbar – im Schnitt in 30 Minuten bei Ihnen.
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Wasser steht in der Toilette? Wir machen das WC wieder frei – ohne Kratzer und ohne Chemie.
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Spüle läuft nicht ab, Fettgeruch aus dem Abfluss? Wir entfernen Fettpfropfen und Speisereste gründlich.
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Wiederkehrende Verstopfung, Geruch, Feuchtigkeit? Die Kamera zeigt, was im Rohr passiert – ohne Aufgraben.
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Riss, Versatz oder Wurzeln im Kanal? Grabenlose Sanierung mit Inliner und Kurzliner – ohne Bagger im Garten.
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Starkregen, voller Kanal, Wasser im Keller? Rückstauklappe oder Hebeanlage schützt Ihr Haus – Beratung, Einbau, Wartung.
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Schacht voll, Keller überflutet, Sickergrube randvoll? Wir saugen ab und entsorgen fachgerecht mit Nachweis.
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Hebeanlage läuft nicht, stinkt oder pumpt ständig? Wartung, Reparatur und Austausch nach DIN EN 12056-4.
Mehr erfahrenRufen Sie uns jetzt an: 01579 2829529
Andreas Wiedemann berät Sie persönlich – kostenlos und unverbindlich.
Antworten zu Dichtheitsprüfung – ehrlich und ohne Kleingedrucktes.
Das richtet sich nach Landesrecht und der Satzung Ihrer Kommune. In vielen Bundesländern besteht eine Pflicht in Wasserschutzgebieten und bei Neubau, Sanierung oder wesentlichen Änderungen. Für Bestandsgebäude außerhalb von Schutzgebieten gibt es oft keine feste Frist. Ich empfehle, bei Ihrer Gemeinde oder dem Entsorgungsbetrieb nachzufragen – die Prüfung selbst ist unabhängig davon eine sinnvolle Vorsorge.
Bei häuslichem Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten reicht nach DIN 1986-30 in der Regel die optische Prüfung mit der Kamera. Liegt Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, fällt gewerbliches Abwasser an oder verlangt die Behörde es ausdrücklich, ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nötig. Ich kläre das vorab mit Ihnen und gegebenenfalls mit der zuständigen Stelle.
Für ein Einfamilienhaus mit einer oder zwei Haltungen rechne ich inklusive vorheriger Reinigung mit etwa einem halben Tag. Größere Objekte mit vielen Haltungen und Abzweigen brauchen entsprechend länger. Das Protokoll erhalten Sie in den Tagen danach als Datei und auf Wunsch in Papierform, bei Fristen auch kurzfristig.
Dann sehen wir uns gemeinsam die Kamerabilder an und ich erkläre, wo und warum die Leitung undicht ist. Häufig lassen sich einzelne undichte Muffen mit einem Kurzliner abdichten, längere Abschnitte mit einem Schlauchliner. Nach der Sanierung prüfe ich erneut und stelle das Protokoll aus. Sie bekommen für alles ein Angebot mit klaren Positionen.
Ja. Als Meisterbetrieb mit Qualifikation zur Rohr- und Kanalreinigung erstelle ich Protokolle nach den Vorgaben der DIN 1986-30 mit allen erforderlichen Angaben – Verfahren, Messwerte, Skizze, Zustandsbewertung. Diese Form wird von Kommunen und Entsorgungsbetrieben üblicherweise akzeptiert. Wenn Ihre Kommune ein eigenes Formular verwendet, fülle ich dieses gern mit aus.
Eine gesetzliche Pflicht besteht nur in bestimmten Gebieten, doch immer mehr Käufer und Banken fragen danach. Ein aktueller Nachweis erspart Diskussionen über versteckte Mängel und stärkt Ihre Verhandlungsposition. Als Käufer wiederum schützt Sie die Prüfung vor unerwarteten Sanierungskosten kurz nach dem Einzug. In beiden Fällen ist die Kombination aus Kamerabefahrung und Protokoll die sinnvolle Grundlage.
Beschreiben Sie kurz Ihr Problem – ich melde mich schnell mit einer ehrlichen Einschätzung. Im Notfall rufen Sie bitte direkt an, dann bin ich schneller bei Ihnen.