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Andreas Wiedemann · 01579 2829529
ROHR- & KANALREINIGUNG · MEISTERBETRIEB SEIT 1996

Dichtheitsprüfung

Ob Behörde, Wasserschutzgebiet, Hausverkauf oder Neubauabnahme: Wer einen Dichtheitsnachweis braucht, bekommt ihn von mir. Ich prüfe nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610 – mit Kamera, Wasser oder Luft und einem Protokoll, das anerkannt wird.

  • Schnell daØ 30 Min., auch nachts und feiertags
  • Der Chef kommt selbstEin Ansprechpartner, kein Fremdpersonal
  • Preis vorher klarSie wissen, was es kostet, bevor es losgeht
  • Ursache gefundenDamit es nicht gleich wieder verstopft
★★★★★ 4,9 von 5 · 412 Google-Bewertungen
Dichtheitsprüfung
Andreas Wiedemann – Inhaber · Rohr- & Kanaltechniker · Meisterbetrieb
Andreas WiedemannInhaber · Rohr- & Kanaltechniker · Meisterbetrieb
seit 1996
URSACHEN ERKENNEN, NACHHALTIG LÖSEN

Gründliche Arbeit, die wirklich zum Ergebnis führt.

„Ein verstopftes Rohr hat immer einen Grund. Meist ist es Fett, Haare oder etwas, das reingefallen ist. Manchmal steckt ein kaputtes Rohr dahinter. Deshalb schaue ich nach der Reinigung mit der Kamera nach – und erkläre Ihnen, was ich gesehen habe.“
Andreas Wiedemann, Inhaber

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Wichtig: Undichte Abwasserleitungen gefährden Grundwasser und Fundament – und der Nachweis wird zunehmend eingefordert!

Grundleitungen liegen unsichtbar im Erdreich und altern dort still. Undichte Muffen lassen Abwasser aussickern und Wurzeln einwachsen. In Wasserschutzgebieten und bei bestimmten Anlässen fordern Kommunen deshalb einen Dichtheitsnachweis für private Leitungen.

Ich prüfe zunächst per Kamera und entscheide dann, ob eine optische Prüfung ausreicht oder eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nötig ist. Dazu werden die Haltungen mit Absperrblasen verschlossen und der Druckabfall über die Prüfzeit gemessen. Das Ergebnis erhalten Sie als Protokoll.

Geprüft nach Norm, dokumentiert für Behörde und Käufer!

Gerade telefonisch erreichbar01579 2829529
Andreas Wiedemann bei der Arbeit
DIN 1986-30Grundlage jeder Prüfung im Bestand
3Verfahren: Kamera, Wasser, Luft
100 %Prüfungen mit schriftlichem Protokoll
seit 1996Erfahrung mit Grundleitungen
IM DETAIL

Dichtheitsprüfung: Was wirklich zählt – und welches Verfahren wann gilt

Für bestehende Grundleitungen gilt die DIN 1986-30. Sie unterscheidet nach Lage und Nutzung: Bei häuslichem Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten genügt in der Regel eine optische Prüfung mit der Kamera, bei der ich die Leitung nach Zustandsklassen bewerte. In Wasserschutzgebieten, bei gewerblichem Abwasser oder auf Verlangen der Behörde ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft vorgeschrieben. Für Neubauten und sanierte Leitungen gilt die strengere DIN EN 1610.

Bei der Wasserdruckprüfung werden die Haltungen mit Absperrblasen verschlossen, die Leitung wird bis zur Prüfhöhe gefüllt, und ich messe die Wassermenge, die über die Prüfzeit nachgefüllt werden muss. Bei der Luftdruckprüfung wird stattdessen ein definierter Überdruck aufgebaut und der Druckabfall gemessen. Beide Verfahren erfordern eine vorherige Reinigung und die Kenntnis aller Anschlüsse, denn ein vergessener Zulauf verfälscht das Ergebnis. Die Kamera hilft mir, jede Abzweigung zu finden und zu verschließen.

Das Prüfprotokoll enthält Lageskizze, Prüfverfahren, Messwerte, Ergebnis und bei der optischen Prüfung die Zustandsbewertung mit Fotos. Fällt eine Haltung durch, zeige ich Ihnen die Schadstelle im Video und schlage ein Sanierungsverfahren vor – häufig reicht ein Kurzliner, um die Leitung wieder dicht zu bekommen. Anschließend prüfe ich erneut, damit Sie den Nachweis erhalten.

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Drei Grundsätze, auf die Sie sich verlassen können

Erstberatung ohne Verbindlichkeit

Am Telefon hören Sie meine ehrliche Einschätzung: Muss jemand kommen oder nicht? Das kostet nichts. Auch dann nicht, wenn Sie sich danach anders entscheiden.

Preis vor Ort, vor Beginn

Sie erfahren den Preis, bevor ich anfange. Abgerechnet wird nach Aufwand. Jede Position steht auf der Rechnung. Keine Überraschungen, keine Nachforderungen.

Gründlich und dauerhaft

Ich arbeite nach den geltenden DIN-Normen und schone dabei Ihre Rohre. Mit der Kamera prüfe ich, ob wirklich alles frei ist. Auf meine Arbeit gibt es die gesetzliche Gewährleistung.

SCHNELL, SAUBER, ZUVERLÄSSIG

Unsere weiteren Leistungen

Neben Dichtheitsprüfung bieten wir Ihnen folgende Leistungen rund um Rohr- & Kanalreinigung.

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Andreas Wiedemann berät Sie persönlich – kostenlos und unverbindlich.

IHRE FRAGEN AN UNS

Das möchten Kunden vor dem Einsatz wissen

Antworten zu Dichtheitsprüfung – ehrlich und ohne Kleingedrucktes.

Das richtet sich nach Landesrecht und der Satzung Ihrer Kommune. In vielen Bundesländern besteht eine Pflicht in Wasserschutzgebieten und bei Neubau, Sanierung oder wesentlichen Änderungen. Für Bestandsgebäude außerhalb von Schutzgebieten gibt es oft keine feste Frist. Ich empfehle, bei Ihrer Gemeinde oder dem Entsorgungsbetrieb nachzufragen – die Prüfung selbst ist unabhängig davon eine sinnvolle Vorsorge.

Bei häuslichem Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten reicht nach DIN 1986-30 in der Regel die optische Prüfung mit der Kamera. Liegt Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, fällt gewerbliches Abwasser an oder verlangt die Behörde es ausdrücklich, ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nötig. Ich kläre das vorab mit Ihnen und gegebenenfalls mit der zuständigen Stelle.

Für ein Einfamilienhaus mit einer oder zwei Haltungen rechne ich inklusive vorheriger Reinigung mit etwa einem halben Tag. Größere Objekte mit vielen Haltungen und Abzweigen brauchen entsprechend länger. Das Protokoll erhalten Sie in den Tagen danach als Datei und auf Wunsch in Papierform, bei Fristen auch kurzfristig.

Dann sehen wir uns gemeinsam die Kamerabilder an und ich erkläre, wo und warum die Leitung undicht ist. Häufig lassen sich einzelne undichte Muffen mit einem Kurzliner abdichten, längere Abschnitte mit einem Schlauchliner. Nach der Sanierung prüfe ich erneut und stelle das Protokoll aus. Sie bekommen für alles ein Angebot mit klaren Positionen.

Ja. Als Meisterbetrieb mit Qualifikation zur Rohr- und Kanalreinigung erstelle ich Protokolle nach den Vorgaben der DIN 1986-30 mit allen erforderlichen Angaben – Verfahren, Messwerte, Skizze, Zustandsbewertung. Diese Form wird von Kommunen und Entsorgungsbetrieben üblicherweise akzeptiert. Wenn Ihre Kommune ein eigenes Formular verwendet, fülle ich dieses gern mit aus.

Eine gesetzliche Pflicht besteht nur in bestimmten Gebieten, doch immer mehr Käufer und Banken fragen danach. Ein aktueller Nachweis erspart Diskussionen über versteckte Mängel und stärkt Ihre Verhandlungsposition. Als Käufer wiederum schützt Sie die Prüfung vor unerwarteten Sanierungskosten kurz nach dem Einzug. In beiden Fällen ist die Kombination aus Kamerabefahrung und Protokoll die sinnvolle Grundlage.

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